
Ausbildung zum/zur Zertifizierte:n Mediator:in, Grundkurs in Hamburg
Kursbeschreibung
Kursüberblick
Unsere Mediationsausbildung ist eine modular aufgebaute, fachübergreifende Zusatzausbildung, die auf über 25 Jahren Praxiserfahrung basiert. Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um herausfordernden Situationen und Konflikten im beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Kontext souverän zu begegnen.
Inhalte und Lernziele
Im Zentrum steht der Grundkurs Mediation, der die fünf Phasen der Mediation sowie grundlegende Methoden wie die Gewaltfreie Kommunikation, Gesprächstherapie und lösungsorientierte Gesprächsführung behandelt. Die Teilnehmenden erlernen einen umfassenden Methodenkoffer, um fair und einfühlsam mit Menschen zu sprechen und bei widersprechenden Interessen konkrete Ergebnisse zu erzielen.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit Menschen und Kommunikation zu tun haben, insbesondere an Fachkräfte aus dem sozialen Bereich, dem Personalwesen, dem Dienstleistungssektor sowie an Jurist:innen, Teamleitungen, Betriebsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätige.
Aufbau und Methodik
Das Programm ist modular gestaltet und umfasst neben dem Grundkurs (108 Zeitstunden + 16 Zeitstunden Intervisionsgruppenarbeit) verschiedene Wahlkurse (z. B. Wirtschafts- oder Familienmediation), Praxismodule, Supervisionen und ein Online-Modul für digitale Kompetenzen. Die Vermittlung erfolgt praxisorientiert durch einen Mix aus Impulsreferaten, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Intervisionsgruppen, um ein effektives Lernen im Zusammenspiel von Theorie und Praxis sicherzustellen.
Abschluss und Standards
Die Ausbildung orientiert sich am Mediationsgesetz und den Standards des Bundesverbandes Mediation (BM®) und kann bis zum Abschluss als zertifizierte:r Mediator:in oder Coach weitergeführt werden.
Für die Anerkennung als Zertifizierte:r Mediator:in nach dem Mediationsgesetz benötigen Sie 130 Stunden Mediationsausbildung. Das entspricht dem Grund- und einem Wahlkurs, dem Online-Modul sowie fünf Fallsupervisionen, die während der Ausbildung oder innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ausbildungstag durchgeführt werden müssen. Sie erhalten dann eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung.